Schadensersatzanspruch bei Nachrüstung
Berlin: (hib/HAU) Zum Thema „Nachrüstungen von Fahrzeugen infolge des Abgasskandals“ nimmt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11991) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11505) Stellung. Auf die Frage, ob die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach der im Zuge der Rückrufaktion erfolgten Nachrüstung weiterhin besteht, heißt es in der Antwort: „Zivilrechtliche Ansprüche der betroffenen Fahrzeughalter richten sich nach den dafür einschlägigen Bestimmungen des Kaufrechts sowie des sonstigen Zivilrechts. Im Streitfall entscheiden die Gerichte.“ Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, so schreibt die Regierung weiter, habe eine Zusicherung des Volkswagen-Konzerns gegenüber allen betroffenen Fahrzeughaltern erreicht, „in Streitfällen auf Erhebung der Einrede der Verjährung, auch in Bezug auf schon verjährte Ansprüche, zu verzichten“.
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