Kein Förderprogramm für Gebetsräume
Berlin: (hib/HAU) Die Entscheidung, ob Gebetsräume an Flughäfen eingerichtet werden, fällt in den Bereich unternehmerischer Eigenverantwortung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11925) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11763). Die Abgeordneten hatten sich danach erkundigt, in welchen deutschen Verkehrsflughäfen nach Kenntnis der Bundesregierung Gebetsräume existieren. In der Antwort heißt es weiter, die Bundesregierung habe keine Erkenntnisse über Gebetsräume an Busbahnhöfen und an Autobahnraststätten. „Nach Auskunft der DB AG gibt es in den Bahnhöfen keine Gebetsräume oder Ähnliches und es gab bisher keine Anfragen bezüglich der Notwendigkeit solcher Räumlichkeiten“, schreibt die Regierung. Weiter teilt sie mit, es gebe „kein Förderprogramm der Bundesregierung für die Einrichtung und den Unterhalt von Gebetsräumen“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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