Preisentwicklung bei Cannabismedizin
Berlin: (hib/PK) Mit der Preisentwicklung bei der Cannabismedizin befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11976). Seit März 2017 sei Cannabis ein verschreibungsfähiges Medikament, für das Patienten keine Ausnahmegenehmigung mehr benötigten.
Auffallend sei jedoch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften, die Entwicklung der Preise für Cannabisblüten. Patienten berichteten von Preissteigerungen um bis zu 100 Prozent. Zudem sei ein Fall bekannt geworden, bei dem eine Krankenkasse die Kostenerstattung bei einem Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung mit der Begründung abgelehnt habe, dass die Behandlung mit Dronabinol keine Aussicht auf Erfolg habe und nicht alle Therapiealternativen ausgeschöpft seien. Somit könne womöglich für bisherige Cannabispatienten das neue Gesetz mit nicht beabsichtigten Verschlechterungen bei der Versorgung einhergehen.
Die Abgeordneten erkundigen sich nun konkret nach den Apotheken-Abgabepreisen für Cannabisblüten sowie nach dem Umgang mit Patienten, die noch im Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung sind.
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