+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

24.04.2017 Auswärtiges — Antwort — hib 258/2017

Fünf Länder Teil der Ertüchtigungsstrategie

Berlin: (hib/AHE) Für das Jahr 2016 hat die Bundesregierung Irak, Jordanien, Tunesien, Mali und Nigeria als Schwerpunktländer der sogenannten Ertüchtigungsinitiative bestimmt. Wie es in der Antwort (18/11889) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11358) heißt, sei die Auswahl geeigneter Partnerstaaten oder Partnerorganisationen von dem Ziel geleitet gewesen, die Sicherheit im Krisenbogen zwischen Mali, Irak und dem Horn von Afrika zu verbessern. „Durch die Folgen von Instabilität in der Nachbarschaft der EU sind deutsche Sicherheitsinteressen betroffen. Zudem ist Deutschland in den Schwerpunktländern Irak und Mali an der EU-Mission EUTM Mali, der VN-Friedensmission MINUSMA in Mali und der Anti-IS Koalition in Irak auch militärisch sowie an der Mission EUCAP Sahel Mali zivil beteiligt“, schreibt die Bundesregierung. Der Auswahl der weiteren Schwerpunktländer Jordanien, Tunesien und Nigeria hätte ihre relative Stabilität in der jeweiligen Region zugrunde gelegen. „Die Förderung und Unterstützung dieser Länder ist verbunden mit dem Ziel, dass die Stabilität in die Region ausstrahlt oder - negativ formuliert - die Instabilität der Nachbarn dieser Länder sich nicht auf diese Schwerpunktländer auswirkt.“ Ertüchtigung sei zudem auch ein Element bei der Umsetzung der migrationspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung.

Ziel der Ertüchtigungsinitiative sei es, Partner so zu unterstützen, „dass sie unter Beachtung menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Standards über den ganzen Krisenzyklus hinweg eigene Krisenprävention, Krisenbewältigung, Krisennachsorge und Friedenskonsolidierung betreiben können“. Dabei stehe insbesondere die Stärkung des Sicherheitssektors im Fokus.

Marginalspalte