Keine Hinweise auf Dividendentricks
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat keine Hinweise, dass es nach den letzten Gesetzesänderungen zu Cum/Ex-Geschäften rund um den Dividendenstichtag noch Fälle von Dividendenstripping zu Lasten des deutschen Fiskus gibt. Dies erklärt sie in einer Antwort (18/11978) auf eine Kleine Anfrage der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/11345). Auf die Frage, ob die Rechtsauffassung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Cum/Cum-Geschäfte seien „illegitim, aber nicht illegal“, zutreffend sei, antwortet die Bundesregierung, sie halte diese Rechtsauffassung für zutreffend. Cum/Cum-Gestaltungen würden sich grundlegend von den um den Dividendenstichtag ebenfalls praktizierten Cum/Ex-Gestaltungen unterscheiden. Letztere seien „per se rechtswidrig“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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