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25.04.2017 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 262/2017

Register für Wettbewerb

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will ein Wettbewerbsregister einführen. Das Register soll von öffentlichen Auftraggebern genutzt werden. Diese sollen dort vor der Vergabe von Aufträgen abfragen, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (18/12051). „Wirtschaftsdelikte dürfen auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen nicht ohne Folgen bleiben“, heißt es zur Begründung.

Das Register wird beim Bundeskartellamt eingerichtet. Erkenntnisse über Ausschlussgründe von Vergabeverfahren sollen von den Strafverfolgungsbehörden und von den für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden des Bundes und der Länder an das Register übermittelt werden. Bisher bestehende Abfragepflichten zum Beispielnach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sollen durch die neue Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister ersetzt werden.

Der Schaden durch die Wirtschaftskriminalität habe 2015 rund 2,9 Milliarden Euro betragen, schreibt die Regierung. Die öffentliche Auftragsvergabe sei besonders anfällig für Wirtschaftskriminalität. Daher müssten die Vergabestellen leichter nachprüfen können, ob bei potenziellen Auftragnehmern Ausschlussgründe vorliegen. Die bisher auf Bundebene bestehenden Register seien nicht ausreichend, wird die Maßnahme begründet.

Einträge im Register werden je nach Schwere der Tat nach bestimmter Zeit gelöscht. Eintragungen über Straftaten werden spätestens fünf Jahre ab dem Tag der Rechts- oder Bestandskraft des Urteils gelöscht, Bußgeldentscheidungen nach drei Jahren.

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