Rehabilitierung verurteilter Homosexueller
Berlin: (hib/PST) Wer nach dem alten Strafrechtsparagrafen 175 wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden war, soll rehabilitiert und entschädigt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/12038) vor, den der Bundestag am Freitag, 28. April, in erster Lesung beraten wird. Strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Bundesrepublik Deutschland, in der DDR und zuvor in der Nachkriegszeit in deren späteren Staatsgebieten ergangen sind, sollen demnach pauschal aufgehoben werden. Die Bundesregierung begründet die normalerweise dem Rechtsstaatsprinzip widersprechende Aufhebung rechtskräftiger Urteile damit, dass „das strafrechtliche Verbot homosexueller Handlungen nach heutigem Verständnis in besonderem Maße grundrechtswidrig“ sei.
Die Verurteilten sollen „wegen des durch die Verurteilung oder die strafgerichtliche Unterbringungsanordnung erlittenen Strafmakels“ eine Entschädigung erhalten. Diese soll 3.000 Euro je aufgehobene Verurteilung plus 1.500 Euro je angefangenes Jahr in Haft betragen. Ausgeschlossen von der Rehabilitierung sollen Verurteilungen wegen sexuellen Handlungen sein, die auch unter Heterosexuellen strafbar sind oder waren. Dies sind insbesondere Handlungen mit Kindern und unter Missbrauch von Abhängigkeiten.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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