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26.04.2017 Inneres — Ausschuss — hib 267/2017

Novelle des Europol-Gesetzes gebilligt

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle des Europol-Gesetzes (18/11502) frei gemacht. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke verabschiedete das Gremium die Vorlage am Mittwochvormittag bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in modifizierter Fassung.

Mit dem Gesetzentwurf, der am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, soll das deutsche Recht an die EU-Verordnung vom Mai 2016 „über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)“ angepasst werden. Danach soll der Zugang nach dem „Treffer/Kein Treffer-Verfahren“ zu Daten erweitert werden, die bei Europol zum Zweck der operativen Analyse verarbeitet werden.

Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, erfolgen derartige Abfragen derzeit in sehr geringem Umfang durch das dem Bundeskriminalamt (BKA) zugehörige deutsche Verbindungsbüro bei Europol. Künftig werde die Abfrage der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Polizeien der Länder eröffnet; entsprechende Anfragen durch das deutsche Verbindungsbüro entfielen.

Daneben wird den Angaben zufolge dem BKA, der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Polizeien der Länder ein Zugang zu Daten eröffnet werden, „die bei Europol zum Zweck der strategischen und thematischen Analyse verarbeitet werden, zum Beispiel zu neuen Vorgehensweisen beim Kreditkartenbetrug oder Routen beim Drogenschmuggel“.

Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalition zu der Novelle an. Damit wird unter anderem die Bitte des Bundesrates nach einem „klarstellenden Hinweis“ aufgegriffen, dass bestimmte Regelungen im Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (18/11163) zur direkten Zusammenarbeit insbesondere der Länder mit Europol unberührt bleiben.

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