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26.04.2017 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 267/2017

Linke scheitert mit Mindestlohn-Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke ist mit einem Antrag (18/11599) gescheitert, den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro auf 12 Euro pro Stunde anzuheben. Sowohl CDU/CSU, SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen kritisierten den Antrag deutlich und lehnten ihn in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag schließlich ab.

Die Linke verlangt in dem Antrag außerdem, dass Sonderzahlungen, Prämien oder Sachleistungen zusätzlich zum Mindestlohn zu leisten sind. Ausnahmen vom Mindestlohn zum Beispiel für Praktikanten und Langzeitarbeitslose sollten nach Ansicht der Linken abgeschafft werden.

In der Sitzung des Ausschusses wies Die Linke darauf hin, dass der derzeit geltende Mindestlohn trotz Vollzeitbeschäftigung nicht vor Armut schütze. Gerade in Ballungszentren müssten Beschäftigte mit Mindestlohnverdienst wegen der hohen Mieten ergänzende Sozialleistungen beantragen. Auch sichere der aktuelle Mindestlohn den Beschäftigten keine ausreichende Rente, so die Fraktion.

Die CDU/CSU betonte, dass über die Höhe des Mindestlohns die dafür eingesetzte Kommission und nicht die Politiker entscheiden. „Wir wollten bei der Verabschiedung des Mindestlohngesetzes verhindern, dass es zu einem politischen Überbietungswettbewerb kommt.“ Darüber hinaus habe der Mindestlohn keine sozialpolitische, sondern eine ordnungspolitische Funktion, so der Hinweis aus der Unionsfraktion.

Die Grünen und auch die SPD-Fraktion schlossen sich dieser Interpretation an. „Wir werden mit dem Mindestlohn nicht alle Probleme lösen, die wir in diesem Land haben. Probleme bei der Rente müssen wir rentenpolitisch lösen“, so die Grünen. Die SPD verteidigte die Ausnahmeregelungen: „Praktikumsverhältnisse sind keine Arbeitsverhältnisse.“

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