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26.04.2017 Petitionsausschuss — Ausschuss — hib 269/2017

EU-weite Lösung bei Bargeldobergrenzen

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss plädiert für eine EU-weite Lösung bei einer eventuellen Einführung von Bargeldobergrenzen. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine Petition mit der Forderung, keine Obergrenzen für Bargeldzahlungen und Bargeldabhebungen einzuführen, dem Europäischen Parlament zuzuleiten, „soweit es um eine mögliche EU-weite Lösung im Zusammenhang mit der Einführung einer Bargeldobergrenze geht“.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Ausschuss deutlich, dass das Bargeld in Deutschland nach wie vor das meist genutzte Zahlungsmittel sei, obwohl bargeldlose Zahlungsinstrumente immer mehr in den Vordergrund rückten. Bargeld habe den großen Vorteil, für jedermann verfügbar zu sein sowie schnell und überall eingesetzt zu werden.

Wie aus einer in die Beschlussempfehlung eingeflossene Stellungnahme der Bundesregierung hervorgeht, prüft die EU-Kommission die Relevanz von Bargeldobergrenzen vor allem für die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Zu dem Thema erfolge derzeit eine öffentliche Konsultation, bei der insbesondere die Erfahrungen der Mitgliedstaaten im Blick stünden, die Einschränkungen bei Barzahlungen bereits eingeführt haben. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF), so heißt es weiter, warte diese Prozesse auf EU-Ebene ab. Ziel der Bundesregierung sei eine EU-weite Lösung.

Die Bundesregierung macht zugleich deutlich, es seien derzeit keine rechtlichen Maßnahmen zur Einführung einer nationalen Bargeldobergrenze in Deutschland geplant. Im Übrigen sei die Diskussion über eine Bargeldobergrenze „nicht mit Plänen zur Abschaffung des Bargelds verbunden“. Solche Pläne verfolge die Bundesregierung ausdrücklich nicht, heißt es in der Vorlage.

Eingehend auf die vorliegende Petition schreibt der Petitionsausschuss in der Beschlussempfehlung, anders als in der Eingabe angeführt, würden Einzahlungen auf und Auszahlungen von Bankkonten von einer Bargeldschwelle nicht erfasst, sondern blieben weiterhin unbegrenzt möglich. Auch das in der Petition angeführte Beispiel, wonach etwaige Bargeldobergrenzen Sicherheitsleistungen verhinderten und nur noch selbstschuldnerische Bankbürgschaften möglich seien, sei keine Folge von Begrenzungen bei Bargeldzahlungen. Bereits seit dem Jahr 2007 könnten bei Zwangsversteigerungen die Sicherheitsleistungen aus geldwäscherechtlichen Gründen nicht mehr in Bargeld hinterlegt werden, schreibt der Ausschuss.

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