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26.04.2017 Kultur und Medien — Ausschuss — hib 274/2017

Plädoyer für soziale Mindeststandards

Berlin: (hib/AW) Die Vergabe öffentlicher Gelder im kulturellen Sektor sollte an die Einhaltung sozialer Mindeststandards gekoppelt werden. Dies war das einhellige Plädoyer der Sachverständigen in einem Fachgespräch des Kulturausschusses zur sozialen Lage von Künstlern und Kreativen am Mittwoch.

Lisa Basten vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung plädierte dafür, dass solche sozialen Standards bezüglich Honoraren und Arbeitsbedingungen in allen Bereichen der staatlichen Kulturförderung aus Steuergeldern und Beschäftigungsverhältnissen, die aus Zwangsabgaben wie der Rundfunkabgabe finanziert werden, gelten sollen. Dies sei ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung prekärer Arbeitsverhältnisse für freiberufliche Künstler und Kreative. Dieser Forderung unterstützten auch die Sozialökonomin Alexandra Manske von der Universität Hamburg, Irene Bertschek vom Zentrum für Wirtschaftsforschung in Mannheim und der Schauspieler Sören Fenner vom Verein „art but fair Deutschland“. Manske plädierte dafür, eine Kommission nach dem Vorbild der Mindestlohnkommission einzusetzen, die solche Mindeststandards aufstellt. „Wir brauchen einen Kultur-TÜV“, sagte Fenner. Eine Umfrage des Vereins „art but fair“ habe ergeben, dass sich 86 Prozent der befragten Künstler und Kreativen für eine Art von Gütesiegel aussprechen, das Auskunft über die Einhaltung von sozialen Standards im Kulturbetrieb Auskunft gibt.

Als weiteres Problem identifizierten die Sachverständigen die mangelnde Interessenvertretung von Freischaffenden im Kulturbetrieb. Die vielen unterschiedlichen Verbände seien zersplittert und könnten deshalb nicht wirkungsvoll agieren lautete das Urteil von Lisa Basten und Irene Bertschek. Eine branchenübergreifende Interessenvertretung sei nicht existent, sagte Basten. Fenner fügte an, dass in der Regel meist nur festangestellte Künstler und Kreative gewerkschaftlich organisiert seien. Dies führe dazu, dass die Interessen von Freiberuflern unberücksichtigt bleiben.

Problematisch ist nach Aussage von Uwe Fritz von der Künstlersozialversicherung zudem die strikte Einteilung zwischen abhängigen und freien Arbeitsverhältnissen. Diese Systematik aus den 1980er-Jahren bei Gründung der Künstlersozialkasse sei aber nicht mehr mit den realen Verhältnissen kompatibel. Dies bestätigten auch die anderen Sachverständigen. Alexandra Manske plädierte dafür, die Zuverdienstgrenze für Freischaffende in der Künstlersozialkasse zu erhöhen, jedoch nicht gemessen am Honorar, sondern an der Arbeitszeit. Auch die gestiegene Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse sei trügerisch und bedeute keine Trendwende, sagte Manske. Zeitgleich seien die Standards bei der Honorierung und den Arbeitsbedingungen in diesen Beschäftigungsverhältnissen „ausgehöhlt“ worden.

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