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27.04.2017 Wirtschaft und Energie — Antrag — hib 277/2017

Klimaschutz soll gestärkt werden

Berlin: (hib/HLE) Zur Stärkung des Klimaschutzes soll die Bundesregierung ein Energieeinspargesetz vorlegen, das ein verbindliches Ziel zur Verringerung des Primärenergiebedarfs um 50 Prozent bis 2050 vorschreibt. Das Gesetz soll auch Zwischenschritte für 2030 und 2040 enthalten, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/12095). Außerdem sollen regulatorische Barrieren für die Energieeffizienz beseitigt und die schnellstmögliche Umstellung auf erneuerbare Energien soll unterstützt werden. Zu den weiteren Forderungen der Fraktion an die Bundesregierung gehört ein Konzept zu Steuern und Umlagen auf Energie, „durch das sich der CO2-Ausstoß eines Energieträgers stärker im Preis widerspiegelt“.

Nach Ansicht der Fraktion muss die Energiepolitik drei Prinzipien verfolgen, um das Klimaziel zu erreichen: „Erstens Energieverschwendung beenden, zweitens die Energienutzung auf effiziente Technologien umstellen und drittens den verbleibenden Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen erzeugen.“ Eine konsistente Strategie der „Drei E“ (Einsparung, Effizienz, Erneuerbare) müsse mehr tun, als den Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent voranzutreiben. Gleichzeitig müsse auch der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden. Das mache die Energiewende preiswerter und mindere die Nutzungskosten.

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