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27.04.2017 Ernährung und Landwirtschaft — Gesetzentwurf — hib 280/2017

Bundesrat will EU-Agrarförderungsreform

Berlin: (hib/EIS) Die EU-Agrarfördermittel für die deutschen Landwirte sollen umgeschichtet werden. Das fordert der Bundesrat in einem Entwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (18/12106). Die Länderkammer hatte in ihrer 954. Sitzung am 10. März 2017 beschlossen, dass die Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zur Förderung des ländlichen Raumes für die Bundesrepublik in der zweiten Säule von 4,5 auf sechs Prozent zulasten der ersten Säule für die Jahre 2019 und 2020 erhöht werden sollen. Rund 6,2 Milliarden Euro Agrarförderung stehen Deutschland derzeit jährlich zur Verfügung. Das Geld verteilt sich auf zwei Säulen. Aus der ersten Säule werden die sogenannten Direktzahlungen an die Landwirte finanziert. Die Höhe dieser Förderung richtet sich nach der Größe je Hektar der landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen eines Betriebes. Die Mittel aus der zweiten Säule sollen die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung sowie die ländliche Entwicklung fördern. Teil dieser Förderung ist der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der mit Geld von Bund, Ländern und Kommunen kofinanziert werden muss. Durch die geplante Umschichtung ergebe sich für die in Deutschland zur Verfügung stehenden zusätzlichen ELER-Mittel ein Betrag von rund 300 Millionen Euro pro Jahr. Die Erhöhung der Umschichtungsmittel soll landwirtschaftsbezogen in die Nutztierhaltung fließen und für den Zugang zu Agrarumweltleistungen auf der Fläche genutzt werden.

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