Abschalteinrichtungen entfernt
Berlin: (hib/HAU) Bei den im Rahmen des Rückrufs zur Nachbesserung der Abgasreinigungssysteme durch die Hersteller nachgerüsteten Fahrzeugen von VW und Audi wurden die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (18/11712) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11333). Die weiterhin vorhandenen Abschalteinrichtungen seien aufgrund der Ausnahmetatbestände in Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zulässig, heißt es in der Antwort weiter.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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