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03.05.2017 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 283/2017

Keine Überschreitung der Fangquote

Berlin: (hib/EIS) Das Risiko ist sehr gering, dass deutsche Meeresfischer die festgelegten Fangmengenbegrenzungen nicht einhalten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/12096) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11730) zur Wirksamkeit der Kontrollen des Rückwurfverbots unerwünschter Beifänge in der Fischerei hervor. Seit dem Jahr 2013 gilt in EU-Gewässern die reformierte Fischereipolitik der Europäischen Union (GFP). Das zuvor praktizierte Rückwurfgebot von Beifängen war im Zuge der Reform in eine Anlandeverpflichtung umgewandelt worden. In der Antwort heißt es dazu weiter, dass die Quotenüberwachung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und bei den organisierten Fischereibetrieben durch die Erzeugerorganisationen in den letzten Jahren keine Hinweise auf Überfischung von Fangquoten durch deutsche Fischer geliefert habe. Unangekündigte Stichprobenkontrollen auf See und bei der Anlandung seien darauf ausgerichtet, mögliche Verstöße aufzudecken und mit Bußgeldern zu ahnden. Die Fangmengen würden exakt protokolliert, ein Überschreiten dieser Mengen sei damit ausgeschlossen. Eine genaue Einschätzung des Risikos von Verstößen gegen das Anlandegebot könne allerdings noch nicht vorgenommen werden. Derzeit würden Deutschland und die übrigen EU-Mitgliedstaaten zusammen mit der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) mögliche fehlerhafte Angaben der Fischereibetriebe zu den Rückwürfen überprüfen. Das betreffe insbesondere Rückwürfe beim Ostseedorsch. Diese Überprüfung erfolge auf Basis des letzten Fangs der kontrollierten Fischer und sei noch nicht abgeschlossen.

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