Linke fragt nach „Third-Party-Rule“
Berlin: (hib/PK) Die Kooperation europäischer Inlandsgeheimdienste ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/12035) der Fraktion Die Linke. Seit dem 1. Juli 2016 kooperiere das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit anderen europäischen Geheimdiensten in Den Haag. Die Dienste führten eine gemeinsame Datei.
Details der Zusammenarbeit würden unter Verweis auf die sogenannte „Third-Party-Rule“, also den nötigen Schutz der Arbeit der Nachrichtendienste, verweigert. Daraus ergebe sich ein eklatantes parlamentarisches Kontrolldefizit.
Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung nun nach der konkreten Handhabung dieser „Third-Party-Rule“.
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