Bahn-Fernverbindungen in Sachsen
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung teilt nicht die von der Linksfraktion vertretene Auffassung, dass insbesondere die sächsischen Bahn-Fernverkehrsanbindungen einen deutlichen Ausbau- und Investitionsbedarf haben. Das geht aus der Antwort (18/11999) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11828) hervor. Auf die Frage, wie viel Prozent der für den Ausbau von Schienenwegen vorgesehenen Mittel des Bundes in den letzten 25 Jahren in Sachsen investiert worden sind, antwortet die Regierung: „Für die Investitionen in die Schienenwege im Rahmen der Aus- und Neubauvorhaben des dem Bundesschienenwegeausbaugesetz als Anlage beigefügten Bedarfsplans für die Bundesschienenwege erfolgt keine länderbezogene Aufschlüsselung der Zuwendungen des Bundes.“
Zur Frage, wie viel Prozent der Mittel für den Schienenverkehr im kürzlich verabschiedeten Bundesverkehrswegeplan 2030 den Planungen zufolge in Sachsen investiert werden, heißt es in der Antwort, die Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen erfolgten entsprechend der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV). Die Entscheidung, wo zur Erreichung dieses Ziels die für Ersatz und Erhaltung bereitgestellten Mittel zu verwenden sind, würden die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) treffen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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