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08.05.2017 Gesundheit — Antwort — hib 291/2017

Hebammen lassen sich Zuschlag auszahlen

Berlin: (hib/PK) Die flächendeckende Versorgung mit Hebammen ist nach Ansicht der Bundesregierung gesichert. Es lägen keine Hinweise darauf vor, dass die Hebammenhilfe oder die Wahlfreiheit des Geburtsortes gefährdet sein könnten, heißt es in der Antwort (18/12191) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11951) der Fraktion Die Linke. Dies werde durch Erhebungen von 2015 zur Erreichbarkeit von Hebammen und Krankenhäusern mit Geburtshilfe bestätigt.

In den vergangenen Jahren haben insbesondere freiberuflich in der Geburtshilfe arbeitende Hebammen über stark steigende Prämien für die verpflichtende Berufshaftpflicht geklagt. Die Haftpflichtprämie für freiberufliche Geburtshelferinnen im Gruppenvertrag des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) ist den Angaben nach von 1.587 Euro im Jahr 2007 auf 6.843 Euro im Jahr 2016 gestiegen. Hier müsse aber berücksichtigt werden, dass in der Vergütung der Hebammen auch Kostensteigerungen enthalten seien.

Nach Einschätzung der Bundesregierung ist unter anderem mit der Einführung des sogenannten Sicherstellungszuschlags im Juli 2015 das Kostenproblem deutlich entschärft worden. Der Zuschlag ist an die Einhaltung bestimmter Qualitätsanforderungen geknüpft und deckt einen Teil der Prämien ab. Nach Streitigkeiten über die genaue Ausgestaltung kam es im September 2015 zu einer Schiedsstellenentscheidung. Der Sicherstellungszuschlag wird nun seit Jahresbeginn 2016 ausgezahlt. Das dahinter stehende Verfahren habe sich mittlerweile etabliert und werde von den Hebammen gut angenommen, heißt es in der Antwort weiter.

Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes hätten seit Juli 2015 bis Mitte April 2017 insgesamt 2.304 Hebammen Anträge auf Auszahlung des Zuschlags gestellt. Es seien insgesamt rund 8,6 Millionen Euro ausgezahlt worden, im Schnitt 3.732 Euro pro Hebamme. In manchen Fällen seien Hebammen aber nicht das ganze Jahr über in der Geburtshilfe aktiv. In diesen Fällen seien niedrigere Beträge beantragt und ausgezahlt worden.

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für die Hebammenhilfe haben sich den Angaben zufolge in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht, von rund 332 Millionen Euro 2007 auf rund 569 Millionen Euro 2016. Das entspricht einem Anstieg um rund 71 Prozent.

Die Gesamtzahl der Hebammen in Deutschland wird mit 23.000 im Jahr 2015 angegeben. Laut GKV-Spitzenverband lag die Zahl der freiberuflichen Hebammen 2016 bei 18.032, darunter waren 5.248 in der Geburtshilfe aktiv.

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