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08.05.2017 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 293/2017

Institutsgründung in Sachsen

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung vom 10. November 2016 die Erhöhung des Titels „sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung“ im Einzelplan 30 beschlossen hat. Dieses sei unter anderem mit der Bemerkung erfolgt, ein „Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt an einer sächsischen Universität“ zu gründen. Dieses Institut soll „die Einwanderungs- und Integrationspolitik an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, zivilgesellschaftlichem Engagement und politisch-administrativer Praxis mit besonderer Aufmerksamkeit auf die Ankunftsgesellschaft“ erforschen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/12165).

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) werde mit nationalen und internationalen Experten Forschungsbedarfe und Forschungsperspektiven im Themenfeld „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ sowie ihre Umsetzungsmöglichkeiten erörtern. Aus Sicht des BMBF müssten Fragen zur Ausgestaltung eines möglichen Instituts oder Forschungsverbundes auf einem wissenschaftsbasierten Prozess gründen.

Fragen zur Struktur könnten erst nach Identifikation von Forschungsbedarfen und Forschungsperspektiven und Umsetzungsmöglichkeiten betrachtet werden. Seitens der Bundesregierung gebe es keine Vorfestlegungen.

Die Linke vermutet eine inhaltliche und personelle Überschneidung des neuen „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ mit dem fast zeitgleich gegründeten „Zentrum für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Integration“. In ihrer Kleinen Anfrage (18/11907) hatte die Linke gefragt, wie der vollständige Text des Forschungsauftrages für das „Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ lautet und welche Ziele das Institut verfolgt.

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