Widersprüchliche Angaben zu Eritrea
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung macht keine Angaben zu Verfassern und Inhalt von als vertraulich eingestuften Berichten der Missionsleiter von EU-Staaten („Heads of Mission“-Berichte). In ihrer Antwort (18/12111(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11715(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verweist sie darauf, dass ein solcher Bericht zur Menschenrechtslage in Eritrea bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Anfragen und Antworten der Bundesregierung gewesen sei (18/10923(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/11078(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Laut Linksfraktion stellt der Bericht europäischer Diplomaten den Bericht der UN-Untersuchungskommission zur Menschenrechtslage in Eritrea in Frage. In letzterem sei die Rede von „systematischen Angriffen auf die Menschenrechte“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Das eritreische Regime werde beschuldigt, seit der Staatsgründung 1991 Menschen zu versklaven, zu foltern, zu ermorden und verschwinden zu lassen.
Laut Bundesregierung habe die Weigerung der Regierung Eritreas, der Untersuchungskommission des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen die Einreise zu gestatten, dazu geführt, dass sich der Bericht „überdurchschnittlich auf im Ausland verfügbare Informationsquellen“ stütze. Die Regierung Eritreas müsse deshalb für die daraus resultierende Unvollständigkeit des Berichts die Verantwortung übernehmen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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