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12.05.2017 Finanzen — Ausschuss — hib 301/2017

Anhörung zum Finanz-TÜV

Berlin: (hib/HLE) Um den Vorschlag zur Einführung eines Finanz-TÜV, der neue Finanzprodukte vor deren Einführung überprüfen könnte, geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, den 17. Mai. Die Anhörung beginnt um 11.30 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses und soll bis 13.00 Uhr dauern. Die Forderung nach Schaffung eines Finanz-TÜV wird von der Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/9709) erhoben. Durch die Einführung des Finanz-TÜV soll für alle Finanzprodukte eine europaweite obligatorische Zulassungsprüfung eingeführt werden. Der Finanz-TÜV solle über Zulassung oder Nichtzulassung einer Anlage entscheiden und dabei die Zulassung entlang „gesellschaftlicher/volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien prüfen“, verlangt die Fraktion. Nur von diesem Finanz-TÜV genehmigte Produkte dürften gehandelt werden. In die Neuregelung sollen auch Produkte des grauen Kapitalmarkts einbezogen werden.

Die Fraktion erinnert an die Versprechen der G20-Länder auf dem Höhepunkt der Finanzkrise von 2008, dass kein Finanzplatz, kein Finanzprodukt und kein Finanzakteur unreguliert bleiben solle. „Doch umgesetzt wurde dies nicht“, wird festgestellt.

Als Sachverständige sind geladen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesverband Deutscher Vermögensberater, Bundesverband Investment und Asset Management, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Professor Rudolf Hickel (Universität Bremen), Rechtsanwalt Peter Mattil und Verbraucherzentrale Bundesverband.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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