Krankenkasse muss Cannabis genehmigen
Berlin: (hib/PK) Gesetzliche Krankenkassen können in begründeten Fällen die Kostenerstattung für Cannabismedizin ablehnen. Zur Erstattung der Leistung bedürfe es bei der ersten ärztlichen Verordnung der Genehmigung durch die Krankenkasse, heißt es in der Antwort (18/12232) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11976) der Fraktion Die Linke.
Damit werde dem Ausnahmecharakter der mit dem Cannabisgesetz eingeführten Regelung Rechnung getragen, wonach die Erstattung von Cannabis-Arzneimitteln möglich ist, obwohl für sie „kein genügend hohes Evidenzlevel“ vorliegt, das üblicherweise für die Erstattung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verlangt werde.
Die Entscheidung, ob ein Patient mit Cannabis-Arzneimitteln in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten angemessen behandelt werden könne, treffe zuvor ein Arzt. Dieser müsse zu der Überzeugung gelangt sein, dass die Anwendung der Arzneimittel zulässig und geboten sei.
Der Abgabe der Cannabis-Arzneimittel in Apotheken lägen die Preise und Preisspannen der Arzneimittelpreisverordnung zugrunde. Die Kosten für getrocknete Cannabisblüten liegen den Angaben zufolge für Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bei monatlich 540 Euro im Schnitt. Der Apothekenabgabepreis liege im Mittel pro Gramm bei etwa 18 Euro. Die Preisbildung habe sich mit der Gesetzesnovelle nicht geändert.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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