Bundesregierung verteidigt „Zielrente“
Arbeit und Soziales/Antwort - 15.05.2017 (hib 303/2017)
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen weiter zu vereinfachen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/12044) auf eine Kleine Anfrage (18/11876) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin hatte die Fraktion nach der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes gefragt.
Die Bundesregierung bekräftigt darin ferner ihre Ansicht, dass es durch die damit geplante Einführung einer Zielrente nicht zu Leistungskürzungen komme. „Das Risiko einer Leistungssenkung ist umso geringer, je vorsichtiger beziehungsweise niedriger die Leistungen festgesetzt sind. Die Beteiligten müssen im Einzelfall abklären, wie sie die Rentenhöhe und das Risiko einer späteren Leistungssenkung austarieren“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort.
Herausgeber
ö Bereich "Herausgeber" ein-/ausklappenDeutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich, Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Elena Müller, Sören Christian Reimer, Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein