Nachfrage der Grünen zum Alleenschutz
Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (18/12212) erneut das Thema Verkehrssicherheit und Alleenschutz. Dabei beziehen sich die Abgeordneten auf die Antwort der Bundesregierung (18/11831) auf eine zurückliegende Kleine Anfrage. Verkehrssicherheit und Alleenschutz, so schreiben die Grünen in der Vorlage, stünden in einigen Fachkreisen bisweilen in einem Gegensatz. Noch immer würden unter Berufung auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit und der einschlägigen Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) ganze Alleen unwiederbringlich beseitigt.
Um die folgenschweren Unfälle im Bereich von Alleen und einseitigen Baumreihen wirksam zu reduzieren, stünde jedoch eine breite Palette infrastrukturseitiger und verkehrsorganisatorischer Maßnahmen zur Verfügung, urteilen die Abgeordneten. Diese Maßnahmen würden bisher „nicht annähernd ausgeschöpft“. Als besonders wirksam bewerten die Grünen die Nachrüstung von Alleenabschnitten mit Schutzplanken und die Reduzierung und Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung in der Vorlage gefragt, wie sich die Zahl der Baumunfälle und die Zahl der Getöteten, die mit diesen Unfällen in Verbindung stehen, seit 2005 entwickelt hat. Wissen wollen die Abgeordneten auch, ob der Bundesregierung Daten aus der Unfallstatistik vorliegen, die Rückschlüsse zulassen, welche Höchstgeschwindigkeit bei den tödlich verlaufenen Baumunfällen zulässig war, beziehungsweise welche Unfälle in Verbindung mit überhöhter Geschwindigkeit standen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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