Humanitäre Hilfen im Syrienkonflikt
Berlin: (hib/AHE) Seit Beginn des Syrienkonflikts hat das Auswärtige Amt knapp 1,33 Milliarden Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe zur Verfügung gestellt. Davon entfallen 581 Millionen Euro auf humanitäre Hilfsmaßnahmen in Syrien und 746 Millionen Euro auf humanitäre Hilfsmaßnahmen in den Flüchtlingsaufnahmeländern der Region, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/12276) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11850). Zusätzlich habe das Auswärtige Amt knapp 148 Millionen Euro für Maßnahmen der Krisenprävention und Stabilisierung bereitgestellt. „Für strukturbildende, mittel- und langfristig orientierte Unterstützung hat das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) seit Beginn des Konfliktes rund 1,385 Milliarden Euro bereitgestellt, davon rund 120 Millionen Euro in Syrien.“
Die Bundesregierung leistet nach eigener Auskunft humanitäre Hilfe „rein bedarfsorientiert und auf Grundlage der humanitären Prinzipien, unabhängig davon, welche Konfliktpartei in der jeweiligen Region politische oder militärische Kontrolle ausübt“. Unterstützt würden die Vereinten Nationen, die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und andere deutsche Nichtregierungsorganisationen, „um eine möglichst breite Deckung des Bedarfs in allen Landesteilen Syriens - außer den vom sogenannten Islamischen Staat kontrollierten, nicht für humanitäre Helfer zugänglichen Gebieten - zu erreichen“.
Festgehalten werde indes an der Entscheidung aus dem Jahr 2011, die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Syrien auszusetzen: „Weder die politische Situation noch die Sicherheitslage lassen derzeit eine Wiederaufnahme der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit zu.“
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