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16.05.2017 Bundestagsnachrichten — Unterrichtung — hib 309/2017

Parteien bekommen mehr Geld

Berlin: (hib/STO) Die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung steigt in diesem Jahr auf gut 161,80 Millionen Euro. Das geht aus einer Unterrichtung (18/12303) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor. Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat, abgerundet auf ein Zehntel Prozent. Da sich dieser Parteien-Index vom Jahr 2015 auf das Jahr 2016 nach einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes um 0,83 Prozent erhöht habe, ergebe sich eine Erhöhung der absoluten Obergrenze um 0,8 Prozent, heißt es in der Vorlage. Für das vergangene Jahr habe die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung knapp 160,52 Millionen Euro betragen. Bei einer Erhöhung um 0,8 Prozent liege die absolute Obergrenze für das Jahr 2017 bei gut 161,80 Millionen Euro.

Die auch für die wählerstimmenbezogenen Förderbeträge vorgesehene Anhebung um denselben Prozentsatz führt der Unterrichtung zufolge „für das Anspruchsjahr 2017 aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Abrundung nicht zu einer tatsächlichen Anhebung der Beträge, da sich jeweils nur ein rechnerischer Anstieg um weniger als 0,01 Euro ergibt“.

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