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16.05.2017 Petitionen — Bericht — hib 310/2017

11.236 Petitionen im Jahr 2016

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2016 sind 11.236 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden. Das geht aus dem Jahresbericht zur Tätigkeit des Ausschusses im Jahr 2016 (18/12000) hervor, der am Mittwoch im Plenum des Bundestages beraten wird. Danach hat sich die Gesamtzahl der Petitionen im Vergleich zum Vorjahr um 1.901 verringert. Bei 254 Werktagen, so heißt es in dem Bericht weiter, ergebe sich ein täglicher Durchschnitt von etwa 44 Zuschriften. 3.698 und damit 33 Prozent davon seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de eingegangen. „Mit mittlerweile mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern auf der Internetseite des Petitionsausschusses ist www.epetitionen.bundestag.de nach wie vor das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages“, schreibt der Petitionsausschuss.

In der Rangliste der Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien liegt laut dem Bericht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 19 Prozent der Eingaben (2.158) vorn, gefolgt vom Innenministerium (14,5 Prozent, 1.627) und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit 1.455 Petitionen (13 Prozent). Am eingabefreudigsten - ausgehend von der Anzahl der Petitionen, die im Durchschnitt auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Bundeslandes entfielen - hätten sich wie schon in den vergangenen Jahren die Bürger aus Berlin und aus Brandenburg gezeigt, heißt es weiter. Bremen und Baden-Württemberg belegten danach die Plätze 15 und 16.

Wie es in dem Bericht weiter heißt, war das Jahr 2016 zwar von einer weiter rückläufigen Anzahl an eingereichten Petitionen gekennzeichnet. Zugleich hätten sich jedoch mehr als doppelt so viele Personen auf der Petitionsplattform des Ausschusses registriert als noch im Vorjahr, um Petitionen mitzudiskutieren oder zu unterstützen. Die Gründe für den Rückgang der Zahl der Neueingaben seien nicht ohne weiteres zu benennen, könnten aber mit dem Aufkommen diverser privater „Petitionsplattformen“ verbunden sein, schreibt der Ausschuss und stellt fest: „Petition ist jedoch nicht gleich Petition.“ Mit einer Eingabe an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages werde von dem Petitionsrecht nach Artikel 17 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht. Damit biete die „Bundestags-Petition“ die Gewähr, dass jede Petition nicht nur entgegengenommen, sondern auch durch den Petitionsausschuss sorgfältig geprüft und beschieden wird.

Zudem würden die an den Ausschuss gerichteten Petitionen dem Bundesgesetzgeber eine wichtige Rückkopplung zu seinen Gesetzen geben. Dies gelte nicht nur für Petitionen mit Vorschlägen zur Gesetzgebung. Auch die zahlreichen Beschwerden im Einzelfall könnten direkt oder indirekt auf Missstände hinweisen. So hätten unabhängig vom Ausgang des konkreten Petitionsverfahrens in der Vergangenheit nicht selten gerade die Einzelfallschilderungen einen Impuls für Gesetzesinitiativen gegeben.

Laut dem Tätigkeitsbericht fanden im Jahr 2016 23 Sitzungen des Petitionsausschusses statt. In den Sitzungen wurden insgesamt 743 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen. Zweimal tagte der Ausschuss im vergangenen Jahr öffentlich und beriet dabei fünf Petitionen.

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