Aufgabenplan für EU-Grundrechte-Agentur
Berlin: (hib/PST) Auf dem nächsten EU-Gipfel im Juni sollen die Staats- und Regierungschefs einen Mehrjahresrahmen für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018-2022 beschließen. Dieser soll die thematischen Tätigkeitsbereiche festlegen, in denen die Agentur in diesem Zeitraum arbeiten wird. Einem entsprechenden Vorschlag will die Bundesregierung auf der Ratssitzung zustimmen. Das darf sie aber nach deutscher Verfassungslage nur, nachdem hierzu ein Gesetz in Kraft getreten ist. Den Entwurf eines solchen Gesetzes (18/12332) hat die Bundesregierung nunmehr dem Bundestag zugeleitet.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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