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17.05.2017 Petitionen — Ausschuss — hib 311/2017

Ruhebezüge des Bundespräsidenten

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Hinblick auf eine grundsätzliche Novellierung der Ruhebezüge des Bundespräsidenten. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium des Innern (BMI) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Eingabe wird insbesondere die Einzahlung des Bundespräsidenten in ein Versorgungswerk gefordert. Zur Begründung wird angeführt, es sei unverständlich, dass der Bundespräsident Ruhebezüge erhalte, die unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem Amt und unabhängig von der Dauer seiner Amtszeit gewährt würden. Das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG) müsse dahingehend geändert werden, dass Bundespräsidenten künftig - ebenso wie Arbeitnehmer - eigenständig in ein Versorgungswerk einzahlen und die Ruhebezüge später nach Höhe und Dauer der Einzahlung festgesetzt werden, fordern die Petenten.

Der Petitionsausschuss weist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung daraufhin, dass der Anspruch auf Gewährung des sogenannten Ehrensoldes „in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder“ unter anderem dann vorgesehen ist, wenn der Bundespräsident mit Ablauf der Amtszeit aus dem Amt ausscheidet. Eventuelle andere Bezüge würden auf den Ehrensold angerechnet.

Weiter heißt es in der Beschlussempfehlung bezugnehmend auf eine Stellungnahme des BMI, das System der Beamtenversorgung, auf dem das Versorgungssystem der Amtsträger basiere, folge verfassungsrechtlich einem anderen Prinzip als die gesetzliche Rentenversicherung. Dies sei Folge des im Grundgesetz geregelten Alimentationsprinzips: Demnach unterlägen Beamte ihrem Dienstherr einer besonderen Pflichtenbindung, die weit über die Regelungen des allgemeinen Arbeitsrechts hinausgehe. Als Pendant dazu schulde der Dienstherr seinerseits den Beamten „die Gewährung einer gesicherten materiellen Existenz und Fürsorge“, heißt es in der Vorlage.

Nach Auffassung des BMI ist mit der Koppelung der Amts- und Versorgungsbezüge an das Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten „eine einheitliche, transparente Vergütungsordnung“ geschaffen. Die interessierte Öffentlichkeit habe so die Möglichkeit, die Amts- und Versorgungsbezüge der Regierungsmitglieder und des Bundespräsidenten jederzeit anhand der gesetzlichen Regelungen nachzuvollziehen.

Der Petitionsausschuss macht in der Vorlage darauf aufmerksam, dass er schon in der 17. Wahlperiode auf Regelungslücken im BPräsRuhebezG hingewiesen und für eine Novellierung plädiert habe. Den gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen die Abgeordneten weiterhin, geht aus der Beschlussempfehlung hervor. Im Rahmen der gebotenen umfassenden Reform des finanziellen Status des Bundespräsidenten müsse eine Regelung gefunden werden, die der Würde des Bundespräsidenten und seines Amtes angemessen sei, fordert der Ausschuss. Dabei sollten seiner Ansicht nach die Grundsätze, die für die Inhaber anderer staatlicher Funktionen gelten, nicht außer Acht gelassen werden. Zudem sollte bei der Überarbeitung des BPräsRuhebezG aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen werden.

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