Pass-Einziehung in türkischen Konsulaten
Berlin: (hib/STO) Um eine Einziehung von Pässen in türkischen Konsulaten geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/12262) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11903). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, welche Kenntnis die Bundesregierung darüber hat, dass türkischen Staatsbürgern, „die im Zuge ihres Einbürgerungsverfahrens in Deutschland die Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft beantragt haben, von Mitarbeitern türkischer Konsulate die Pässe abgenommen wurden“.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, obliegt die Einbürgerung im Inland lebender ausländischer Staatsangehöriger den Ländern. Sie habe „daher zu dem der Frage zu Grunde liegenden Sachverhalt keine eigenen Erkenntnisse“. Bisher hätten „lediglich drei Länder (Bayern, Berlin und Hamburg) mitgeteilt, “dass einige türkische Einbürgerungswillige in jüngster Zeit vorgetragen haben, dass ihnen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit der türkische Pass einbehalten worden sei„.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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