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17.05.2017 Inneres — Ausschuss — hib 313/2017

Durchsetzung der Ausreisepflicht

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg frei gemacht für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ (18/11546). Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sowie eines Mitglieds der SPD-Fraktion verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag die Vorlage, die am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, in modifizierter Fassung.

Danach sollen ausreisepflichtige Ausländer vor ihrer Abschiebung besser überwacht sowie leichter in Abschiebehaft genommen werden können, wenn von ihnen „eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter“ oder die innere Sicherheit ausgeht. So sollen sie zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können, wenn sie nicht sofort abgeschoben werden können. Ferner soll Abschiebehaft gegen solche Ausländer künftig auch dann verhängt werden können, wenn die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate möglich sein wird. Zudem soll die zulässige Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams auf zehn Tage verlängert werden.

Täuschen Ausländer über ihre Identität beziehungsweise Staatsangehörigkeit oder verweigern ihre Mitwirkung bei der Rückführung, soll ihr Aufenthalt laut Vorlage auf den Bezirk einer einzelnen Ausländerbehörde beschränkt werden. Auch soll ihnen der Widerruf einer Duldung auch dann nicht mehr angekündigt werden müssen, wenn sie bereits ein Jahr lang geduldet in Deutschland gelebt haben. Darüber hinaus soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden ohne gültige Ausweispapiere künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangen und diese auswerten können.

Des Weiteren dürfen dem Entwurf zufolge ausländische Reisepapiere auch von Deutschen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit einbehalten werden, wenn Gründe zur Passentziehung vorliegen. Damit sollen Ausreisen aus Deutschland mit dem Ziel, sich an „irregulären Kampfhandlungen“ im Ausland zu beteiligen, verhindert werden. Zu den sonstigen geplanten Maßnahmen gehört eine Regelung, nach der die Länder Asylsuchende ohne Bleibeperspektive die Verpflichtung verlängern können, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen.

Mit Koalitionsmehrheit hatte der Ausschuss zuvor einen von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag angenommen. Danach soll unter anderem „die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung zum Zweck der Erlangung eines Aufenthaltstitels verhindert werden“, wie es in der Begründung heißt.

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