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17.05.2017 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 317/2017

Subventionen für die Werftindustrie

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will deutsche Werften weiter mit Innovationsbeihilfen fördern, ohne dass die Unternehmen diese Gelder zurückzahlen müssten. „Die Ausgestaltung der Innovationsförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung hat sich bewährt“, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (18/12219) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (18/11586). Sie begründet die Praxis damit, dass im Schiffbau fast nur noch Innovationsentwicklung betrieben werde. Der Erfolg von Innovationen und damit das entscheidende Kriterium für eine Rückzahlung von Fördermitteln lasse sich allerdings schwer messen. Außerdem würden die förderpolitischen Ziele des Bundes gefährdet, wenn Zuwendungen nun rückzahlbar gemacht würden, da sie für die häufig mittelständisch geprägten und tendenziell eigenkapitalschwachen Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil darstellten.

Die Bundesregierung listet in der Antwort ferner auf, welche Werften vom Bund seit 2005 Beihilfen in welcher Höhe erhalten haben. Bis 2016 teilten sich Bund und jeweiliges Bundesland die Zuwendungen hälftig; die Regierung legt in der Drucksache den vom Bund geleisteten Anteil dar. Inzwischen trägt der Bund zwei Drittel der Zuwendung, das Bundesland ein Drittel.

Das Bundeswirtschaftsministerium bewertet die Lage der deutschen Werftindustrie als stabil. Sie konzentriere sich seit längerem auf Nischen wie etwa den Bau von Kreuzfahrtschiffen, Eisbrechern und Luxusyachten. Das Förderprogramm „Innovativer Schiffbau“ unterstütze den Industriezweig bei Investitionen in innovative Technologien und Produkte, die die Basis für eine langfristige internationale Wettbewerbsfähigkeit seien.

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