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17.05.2017 Finanzen — Ausschuss — hib 318/2017

Steuerabkommen mit Panama gebilligt

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat zwei Steuerabkommen mit Panama und Mazedonien zugestimmt. In der Sitzung am Mittwoch stimmte der Ausschuss dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr (18/11878) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, während die Fraktion Die Linke den Entwurf ablehnte und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich enthielt. Wie die Bundesregierung erläutert, soll mit dem Abkommen geregelt werden, dass im internationalen Verkehr tätige deutsche Schiff- und Luftfahrtunternehmen ihre Einkünfte ausschließlich in Deutschland versteuern.

Auf Fragen der Fraktion Die Linke, warum mit Panama ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen werde, ohne dass es zu einem automatischen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten komme, erklärte die Regierung, dieses Abkommen sei für die deutschen Unternehmen wichtig. Über ein Doppelbesteuerungsabkommen für die anderen Bereiche werde noch verhandelt. Ziel der Bundesregierung sei es, darin einen automatischen Informationsausgleich zu vereinbaren. Die CDU/CSU-Fraktion äußerte die Erwartung, dass es zu einer Regelung für alle Bereiche kommen werde, und die SPD-Fraktion schloss sich dieser Auffassung an. Die Linksfraktion lehnte das Abkommen ab, weil deutlich geworden sei, dass Panama nicht kooperativ sei. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußerte sich kritisch. Es sei nicht klar, ob es zu dem automatischen Informationsaustausch kommen werde.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmte der Finanzausschuss dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. November 2016 zur Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/11869) zu. Nach Angaben der Regierung ist das bisher geltende Abkommen hinsichtlich der Regeln zum Informationsaustausch veraltet. Das neue Abkommen sei an die neuen Standards des OECD-Musterabkommens angepasst worden.

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