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17.05.2017 Inneres — Gesetzentwurf — hib 319/2017

Gesetzentwurf zu Grundgesetzänderung

Berlin: (hib/STO) Verfassungsfeindliche Parteien sollen nach dem Willen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion von der staatlichen Finanzierung und von steuerlichen Begünstigungen ausgeschlossen werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der beiden Koalitionsfraktionen zur Änderung des Grundgesetzes (18/12357) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Danach sollen Parteien, die „zielgerichtet die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bekämpfen und damit der Beseitigung der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren“, nicht länger finanzielle Zuwendungen seitens des Staates erhalten. Im Falle des Ausschlusses sollen auch die steuerlichen Privilegien für die Parteien und für Zuwendungen an diese Parteien entfallen. Über den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung entscheiden soll der Vorlage zufolge das Bundesverfassungsgericht.

Darin wird darauf verwiesen, dass das Verfassungsgericht mit seinem Urteil vom 17. Januar 2017 (Az. 2 BvB 1/13) den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD zurückgewiesen und damit kein Parteiverbot ausgesprochen hat. Allerdings habe das Gericht in dem Urteil festgestellt, „dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und dass sie Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen“. Zudem sei die Programmatik der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet . Es fehlten lediglich die „zur Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots erforderlichen konkreten Anhaltspunkte von Gewicht, die einen Erfolg des gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gerichteten Handelns zumindest möglich erscheinen lassen“.

Im Ergebnis sei die Partei somit „nur wegen ihres eigenen politischen Misserfolgs und der derzeit geringen politischen Einflussmöglichkeiten nicht verboten worden“, heißt es in der Vorlage weiter. In dem Urteil habe das Gericht zugleich darauf hingewiesen, dass es dem verfassungsändernden Gesetzgeber freistehe, neben dem Parteiverbot weitere, abgestufte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen. In diesem Sinne solle eine „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Zielsetzung zukünftig alleinige Tatbestandsvoraussetzung für einen Ausschluss politischer Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung sein, ohne dass es auf die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs ankommen würde“.

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