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18.05.2017 Inneres — Anhörung — hib 322/2017

Anhörung zu Bundespolizeibeauftragtem

Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über einen „unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes“ (18/7616) geht es am Montag, 29. Mai 2017, in einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 11 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 400) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich bis zum 24. Mai mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die Schaffung der Stelle eines unabhängigen Bundespolizeibeauftragten Bürgern ebenso wie Polizisten ermöglichen, bei einer externen und unabhängigen Stelle polizeiliche Missstände und Fehler aufzuzeigen, ohne dabei Sanktionen oder berufliche Nachteile fürchten zu müssen. Gleichzeitig werde „eine zusätzliche Möglichkeit der Bearbeitung entsprechender Sachverhalte geschaffen, die aus Sicht der Beschäftigten ebenso wie aus Sicht betroffener Bürgerinnen und Bürger besonders geeignet erscheinen kann“. Dem Gesetzentwurf zufolge soll der Bundespolizeibeauftragte vom Bundestag gewählt werden und für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Bundeszollverwaltung zuständig sein.

Zu der Anhörung liegt zudem als Ergänzung zu dem Gesetzentwurf ein Antrag der Grünen-Fraktion mit dem Titel „Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens erleichtern“ (18/7617) vor sowie ein weiterer Grünen-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages zur Umsetzung des Gesetzentwurfes (18/7618).

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