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23.05.2017 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 326/2017

Verkaufsverbot von AdBlue-Emulatoren

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung begrüßt ein weitergehendes Verkaufsverbot von sogenannten AdBlue-Emulatoren mit denen der Schadstoffausstoß bei Lkw manipuliert werden kann. Das geht aus der Antwort (18/12291) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11917) hervor. Mit einem solchen Verbot würden die erforderlichen Eingriffsinstrumente für die Marktüberwachung geschaffen werden, so dass nicht nur die Fahrzeughalter - beispielsweise durch den Entzug der Betriebserlaubnis - belangt werden, heißt es in der Antwort.

Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage auf Sendungen von ZDFzoom und Frontal 21 verwiesen. Demnach seien vor allem Lkw aus osteuropäischen Ländern mit elektronischen Bauteilen - so genannten Emulatoren - unterwegs, mit denen die Bordelektronik manipuliert werden kann und auf diese Weise der für die Abgasreinigung notwendige Betriebsstoff „AdBlue“ (ein Gemisch aus Harnstoff und demineralisiertem Wasser) eingespart wird. Nach Recherchen des ZDF-Fernsehmagazins seien 20 Prozent aller Lkw aus osteuropäischen Ländern mit Ad-Blue-Emulatoren unterwegs, heißt es in der Vorlage. Durch die auf diesem Weg vorgetäuschten höheren Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6, die in der Lkw-Maut begünstigt sind, handle es sich um Mautbetrug in bisher nicht genau bezifferbarem Umfang, schreiben die Grünen. Der wirtschaftliche Vorteil, der durch den Mautbetrug für das Transportunternehmen je Lkw entsteht, werde auf jährlich etwa 2.000 Euro geschätzt. Die jährlich entgangenen Lkw-Mauteinnahmen seien in dem ZDF-Beitrag auf rund 110 Millionen Euro taxiert worden.

In der Antwort schreibt die Bundesregierung, ihr sei der Einsatz von AdBlue-Emulatoren aus der Kontrollpraxis des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) bekannt. Das BAG kontrolliere die ordnungsgemäße Verwendung von AdBlue unter anderem im Rahmen von Straßenkontrollen. Weiter heißt es in der Antwort, auch Kontrollen, die nach der Berichterstattung stattgefunden haben, hätten die im Bericht genannten Zahlen nicht bestätigt. Die Bundesregierung werde die Fortentwicklung entsprechender Kontrollen prüfen.

Was die Ahndung der Verstöße vorgeht, schreibt die Regierung, in der Regel würden mit einer Veränderung des Schadstoffausstoßes mehrere Bußgeldtatbestände verwirklicht, etwa im Bereich des Straßenverkehrsrechts oder des Kraftfahrzeugsteuerrechts. Für die Ahndung dieser letztgenannten Verstöße seien die Behörden der Länder zuständig. Zusätzlich und unabhängig zu dem Bußgeld werde der nicht oder nicht in der erforderlichen Höhe entrichtete Mautbetrag durch das BAG in einem Verwaltungsverfahren - gegebenenfalls auch für längere Zeiträume - nachträglich festgesetzt und erhoben.

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