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23.05.2017 Menschenrechte — Unterrichtung — hib 329/2017

Professioneller Umgang bei Rückführungen

Berlin: (hib/AHE) Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter attestiert der Bundespolizei einen „professionellen“ und „zugewandten“ Umgang mit rückzuführenden Personen. Wie es in dem als Unterrichtung (18/12444) vorliegenden Jahresbericht 2016 heißt, bemühe sich die Bundespolizei, Rückführungen, insbesondere im Umgang mit Kindern, möglichst schonend durchzuführen. „Diese Grundhaltung der speziell fortgebildeten und damit auch sensibilisierten Bundespolizistinnen und Bundespolizisten ist sicher auch mitursächlich dafür, dass die Atmosphäre an den Flughäfen trotz der für die Rückzuführenden schwierigen Situation meist verhältnismäßig ruhig erscheint.“

Ein Schwerpunkt des Jahresberichts liegt auf der Situation im Frauenstrafvollzug. Hier bemängelte die Nationale Stelle „mehrfachbelegte Hafträume ohne abgetrennte Toilette, was einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt“. In einigen Einrichtungen hätten sich Probleme bei der Wahrung der Intimsphäre derjenigen Frauen gezeigt, die in einem videoüberwachten Haftraum untergebracht waren. So sei der Toilettenbereich durch die Videoüberwachung selbst für männliche Bedienstete an den Monitoren in der Sicherheitszentrale voll einsehbar gewesen. Ein besonders gutes Praxisbeispiel stelle hingegen die Justizvollzugsanstalt Rohrbach dar: Hier werde der Toilettenbereich auf Monitoren nur verpixelt dargestellt. „Um dennoch eine Selbstverletzung oder einen Suizidversuch feststellen und verhindern zu können, löst sich die Verpixelung im Toilettenbereich allmählich auf, wenn dieser nicht nach einer gewissen Zeit von den Gefangenen verlassen wird.“

Kritik übt der Nationale Stelle überdies an einigen von ihr festgestellten Fixierungen in Jugendstrafanstalten, „die allein aufgrund renitenten oder aggressiven Verhaltens der Jugendlichen, nicht aber wegen der für diese Maßnahme vorausgesetzten Eigengefährdung angeordnet worden seien. Hervorgehoben wird aber andererseits, dass viele Kinder und Jugendliche in geschlossenen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe von einem vertrauensvolles Verhältnis zu Erzieherinnen und Erziehern berichten würden, “die sich für ihre Anliegen viel Zeit nehmen und große Geduld aufbringen„. Besonders positiv sei in einzelnen Einrichtungen der hohe Anspruch an die pädagogische Professionalität: “Diese wird unter anderem durch regelmäßige, verpflichtende Fortbildungen beispielsweise zu Deeskalationstechniken sowie regelmäßige Einzel- und Teamsupervision durch externe Fachkräfte sichergestellt.„

Weitere Empfehlungen Berichts betreffen unter anderem Fixierungen in Polizeidienststellen und in psychiatrischen Einrichtungen, sowie die Überwachung und Dokumentation dieser Maßnahmen.

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist Deutschlands Einrichtung für die Wahrung menschenwürdiger Unterbringung und Behandlung im Freiheitsentzug. Sie agiert als Präventionsmechanismus im Sinne einer Reihe internationaler Abkommen, vor allem aber der Antifolterkonventionen der Vereinten Nationen. Die Stelle legt der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag sowie den Landesregierungen und Länderparlamenten einen jährlichen Tätigkeitsbericht vor.

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