NOx-Grenzwert für Braunkohleanlagen
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hält die auf europäischer Ebene mehrheitlich beschlossene Obergrenze für Stickstoffoxid-Emissionen (NOx) aus bestehenden Braunkohlekraftwerken für nicht „sachgerecht“. Die Schlussfolgerungen zum Merkblatt zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für Großfeuerungsanlagen von Ende April 2017 sehen für bestehende Braunkohleanlagen eine NOx-Obergrenze von 175 mg/Nm³ vor. In einer Antwort (18/12337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11967) schreibt die Bundesregierung, dass sie in der „Festlegung einer oberen Bandbreite“ keine „fachliche Grundlage“ erkenne. Die betroffenen Anlagen könnten unter Einsatz der „bestverfügbaren Technik“ ihre Emissionen „nachweislich auf einen Jahresmittelwert von bis zu 190 mg/Nm³ mindern“. Ihre Ablehnung der Obergrenze habe die Bundesregierung auf wissenschaftliche Einschätzungen des Umweltbundesamtes gestützt.
Ob durch den neuen Grenzwert Nachrüstungen an Kohlekraftwerken in Deutschland notwendig werden, weiß die Bundesregierung nicht. „Eine gesicherte Beurteilung der Notwendigkeit zur Nachrüstung einer Anlage kann nur durch die Vollzugsbehörde erfolgen“, heißt es in der Antwort. Die Vollzugskompetenz liegt bei den Bundesländern.
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