Verwendung freigekaufter DDR-Häftlinge
Berlin: (hib/STO) Eine etwaige Verwendung von der Bundesrepublik freigekaufter DDR-Häftlinge als Quellen oder Mitarbeiter beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/12328) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12172). Wie die Bundesregierung darin ausführt, kann die Frage, in welchem Umfang und in welchen Bereichen die Freigekauften als Quellen beziehungsweise Mitarbeiter eingesetzt wurden, wegen fehlender Unterlagen nicht beantwortet werden. Der entsprechende Aktenbestand des BfV sei aus datenschutzrechtlichen Gründen im Jahr 2008 vernichtet worden.
„Da freigekaufte Häftlinge nicht mehr in die DDR einreisen konnten, kam eine Nutzung als Quelle nicht in Betracht, weil sie keine aktuellen Informationen aus dem Operationsgebiet beschaffen konnten“, heißt es in der Vorlage weiter. Gegen eine Einstellung als Mitarbeiter hätten Sicherheitsbedenken gesprochen.
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