Geschlechtsspezifische Verfolgung
Berlin: (hib/STO) Um „Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung“ beim Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/12001) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11849). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind diese Beauftragten für Schutzsuchende zuständig, die geschlechtsspezifische Verfolgungshandlungen vortragen. Sie würden zudem für die Bearbeitung von Asylanträgen von Personen eingesetzt, die Furcht vor Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität geltend machen. „Entscheiderinnen und Entscheider, die als Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung eingesetzt werden sollen, werden an den Modulen des Easo (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen) Training Curriculum ausgebildet“, heißt es in der Vorlage weiter.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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