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29.05.2017 Arbeit und Soziales — Anhörung — hib 338/2017

Erweiterte Mitbestimmungsrechte umstritten

Berlin: (hib/HAU) Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/10253) erhobenen Forderungen zur Stärkung der Unternehmensmitbestimmung stoßen bei Experten auf ein geteiltes Echo. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Gewerkschaftsvertreter sprachen sich dabei für die vorgeschlagenen Neuregelungen aus. Ablehnung gab es von Seiten der Arbeitgeberverbände.

Nach den Vorstellungen der Grünen sollen unter anderem Stiftungen mit Geschäftsbetrieb in den Geltungsbereich der Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden, wenn sie eine entsprechende Beschäftigtenzahl aufweisen. Die Regelung zur Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 soll zudem auch im Drittelbeteiligungsgesetz verankert werden. Unternehmen mit ausländischen Rechtsformen oder Kombinationen zwischen nationalen und ausländischen Rechtsformen mit Verwaltungssitz in Deutschland sollen in die Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden. Außerdem ist es aus Sicht der Grünen gerechtfertigt, den Schwellenwert, ab dem die paritätische Mitbestimmung gilt, von bislang 2.000 auf 1.000 Beschäftigte abzusenken.

Der Schwellenwert von 1.000 Beschäftigten entspräche dem Wert aus der Montanmitbestimmung, die für Gewerkschaften als Blaupause für Mitbestimmungsgesetze gelte, sagte Rainald Thannisch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Die Einbeziehung der Stiftung mit Geschäftsbetrieb sei ein wichtiger und notwendiger Schritt in diese Richtung, betonte er. Auch die im Antrag der Grünen aufgeführten Maßnahmen gegen die Mitbestimmungsvermeidung mit Hilfe der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) seien richtig, da derzeit die SE die Möglichkeit des sogenannten „Einfrierens“ eines mitbestimmungsfreien oder lediglich drittelmitbestimmten Zustandes ermögliche, sagte der DGB-Vertreter.

Peter Scherrer vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) forderte eine Stärkung der Rechte auf Unterrichtung und Anhörung. Eine EU-Richtlinie sollte die bestehenden Mindestnormen für die Einrichtung und Funktionsweise eines Betriebsrats stärken, der als Gesprächspartner der Geschäftsleitung für die Arbeitnehmerbeteiligung im Unternehmen fungiert, sagte er. Diese Forderung würden alle europäischen Mitgliedsgewerkschaften mittragen.

Vor einer „schleichende Erosion der Mitbestimmung“ warnte der Einzelsachverständige Sebastian Sick. Die Tendenz zur Vermeidung von Mitbestimmung habe zugenommen, sagte er. Eine europäische Rahmenrichtlinie zu Mindeststandards der Mitbestimmung sei daher ein wichtiges Ziel, um die Entstehung neuer Lücken in europäischen Rechtsakten zu vermeiden.

Dass Unternehmen ihre Rechtsformen verändern, um Mitbestimmung zu vermeiden könne sie nicht bestätigen, sagte hingegen Sibylle Talkenberg vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Eine solche Änderung sei niemals monokausal. Silke Steltmann vom Bundesarbeitgeberverband Chemie sagte, die geplanten Ausweitungen der Unternehmensmitbestimmung wiesen in die falsche Richtung. Die deutschen Regelungen gingen schon jetzt deutlich weiter als im Rest Europas und stellten ein Investitionshindernis dar.

Gegen die Integration von Unternehmen mit ausländischen Rechtsformen in das deutsche Gesetz zur Unternehmensmitbestimmung wandte sich Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Dies sei ein Verstoß sowohl gegen das Unionsrecht als auch das Völkerrecht, befand er.

Anders bewertete dies Johannes Heuschmid vom Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht. Eine solche Ausweitung sei dringend geboten und rechtlich zulässig, urteilte er. Zwar handle es sich um eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit. Diese sei aber gerechtfertigt, da sie im „allgemeinen Interesse“ sei.

Die Einzelsachverständige Regina Görner sagte, die Mitbestimmung werde zukünftig noch stärker zu einer wesentlichen Voraussetzung für internationale Wettbewerbsfähigkeit werden. Sie forderte, auch kleinen Betrieben dürfe die Mitbestimmung nicht vorenthalten werden.

Claudia Schubert von der Universität Bochum bezeichnete Stiftungen als „nicht grundsätzlich ungeeignet, in die Unternehmensmitbestimmung einbezogen zu werden“. Notwendig sei die Beteiligung der Arbeitnehmer aber nur, wenn die Stiftung selbst unternehmerische Entscheidungen trifft.

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