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31.05.2017 Petitionen — Ausschuss — hib 343/2017

Investitionsanreize für Altbauten

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht Handlungsbedarf hinsichtlich der Schaffung von Investitionsanreizen zur Sanierung bestehender Gebäude in strukturschwachen Regionen. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben „soweit sie auf die Notwendigkeit von Investitionen in bestehende Gebäude zur Förderung strukturschwacher Räume aufmerksam macht“.

In der Petition wird die Einführung einer „Eigenheimzulage für Altbauten“ gefordert, um das Interesse bei der Wohnraumbeschaffung wieder verstärkt auf Investitionen in den Altbau zu verlagern. Aus Sicht des Petenten kann somit dem Leerstand der Innenstädte im ländlichen Bereich, der in Größenordnungen von 30 bis 60 Prozent festzustellen sei, entgegengewirkt werden.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung kommt der Petitionsausschuss zu der Feststellung, dass das Wohnungsangebot in Deutschland „regional sehr unterschiedlich ist“. Während vor allem in Groß- und Universitätsstädten angespannte Wohnungsmärkte mit hohen Mietniveaus vorherrschten und daher ein großer Bedarf an Wohnungsneubauten bestehe, sei in anderen - insbesondere ländlichen - Regionen die Zunahme von Wohnungsleerständen zu verzeichnen. Investitionsbedarf in Altbauten ist daher der Vorlage zufolge „nicht bundesweit sondern nur in bestimmten Regionen gegeben“. Andernfalls bestehe die Gefahr von Fehlallokationen.

Der Ausschuss verweist zugleich auf jetzt schon vorhandene steuerliche Förderungen für Baumaßnahmen an Altbauten. So sei im Einkommenssteuergesetz die Möglichkeit erhöhter Absetzungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen enthalten. Zudem würden Baumaßnahmen, die zur Erhaltung von Baudenkmälern oder zu deren sinnvoller Nutzung erforderlich sind, steuerlich durch erhöhte Absetzungen begünstigt. Außerdem fördere der Bund mit direkten Förderprogrammen Maßnahmen „rund ums Bauen und Wohnen“, beispielsweise über das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“. Gleichwohl halten die Abgeordneten die Petition für geeignet, auf die Notwendigkeit von Investitionen in bestehende Räume zur Förderung strukturschwacher Regionen aufmerksam zu machen.

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