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01.06.2017 Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung — Unterrichtung — hib 354/2017

Nachhaltigkeits-Beirat legt Bericht vor

Berlin: (hib/HAU) Die Mitglieder des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (PBnE ) setzen sich für eine formelle Verankerung des Beirats in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ein, um die kontinuierliche Begleitung der auf Langfristigkeit ausgelegten Nachhaltigkeitspolitik gewährleisten zu können. Das geht aus dem Arbeitsbericht der 18. Wahlperiode (18/12511) hervor, der am Donnerstag im Plenum des Bundestags beraten wird.

In der Vorlage heißt es, der PBnE bearbeite ein großes Spektrum an Themen. Durch die Verabschiedung der Agenda 2030 mit den 17 globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) sei absehbar, dass der Beirat in Zukunft eher mehr als weniger Themen bearbeiten wird. Die Zahl der Mitglieder und die ihn begleitenden Strukturen müssten deshalb unbedingt erhalten bleiben, wird gefordert. Darüber hinaus sollte das Gremium zu Beginn der kommenden Wahlperiode zeitnah, „am besten zeitgleich mit den regulären Ausschüssen“, eingesetzt werden.

Die Verständigung auf Langfristziele über Fraktionsgrenzen hinweg sei ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland, schreiben die Beiratsmitglieder. Der PBnE begleite laut Einsetzungsbeschluss die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie habe die Bundesregierung die Umsetzung der SDGs in der Strategie verankert. Deshalb sollte analog der Beirat die Umsetzung der SDGs begleiten. „Wir schlagen vor, dass der PBnE die bereits für 2018 anstehende Fortschreibung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie intensiv begleitet und hierzu eigene Vorschläge unterbreitet“, heißt es in der Vorlage. Dies sollte aus Sicht der Abgeordneten mit Beteiligung des Parlaments, im engen Kontakt mit dem Bundeskanzleramt und den beteiligten Ressorts sowie im intensiven Austausch mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung, mit der Wissenschaft und mit gesellschaftlichen Akteuren erfolgen.

In diesem Zusammenhang sei es auch sinnvoll, sich mit der Frage zu befassen, ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen die deutsche Nachhaltigkeitspolitik in stärkerem Maße besondere Schwerpunkte setzen soll. Angesichts des ressortübergreifenden Ansatzes der Nachhaltigkeitspolitik, der Notwendigkeit, Zielkonflikte so transparent wie möglich zu bearbeiten, und der schon jetzt hohen Komplexität des Monitorings werde es darum gehen, ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, wie die Funktionsfähigkeit, Kohärenz und Wirksamkeit der Nachhaltigkeitspolitik erhalten und gestärkt werden können.

In Bezug auf die vom Beirat seit 2009 durchgeführte formale Nachhaltigkeitsprüfungsbewertung werde es notwendig sein, intensiv zu prüfen, auf welche Weise neue Wege hin zu einer materiellen Prüfung gegangen werden sollten. „Ein zentrales Anliegen des PBnE ist es, das Thema Nachhaltigkeit noch stärker in der Gesellschaft und im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern“, machen die Beiratsmitglieder deutlich und fordern: „Dieses Anliegen sollte auch in der kommenden Legislaturperiode mit Nachdruck verfolgt werden.“

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