Sicherung der Sozialkassenverfahren
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf (18/12510) zur Sicherung der tariflichen Sozialkassenverfahren und zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes vorgelegt. Um die tariflichen Sozialkassenverfahren auch außerhalb des Baugewerbes zu sichern, werden die nach Paragraf fünf des Tarifvertragsgesetzes (in der bis zum 15. August 2014 geltenden Fassung) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die den Sozialkassenverfahren zugrunde liegen, rückwirkend ab dem 1. Januar 2006 mittels statischer Verweisung für alle Arbeitgeber verbindlich angeordnet. Das Gesetz soll damit eine eigenständige Rechtsgrundlage für den Beitragseinzug und die Leistungsgewährung schaffen.
Zu Stärkung des effektiven Rechtsschutzes der Sozialkassen als gemeinsamer Einrichtung der Tarifvertragsparteien wird es den Gerichten für Arbeitssachen ermöglicht, in Verfahren über Leistungsansprüche auf deren Antrag die Aussetzung nach Paragraf 98 Absatz 6 Arbeitsgerichtsgesetz mit der Anordnung einer vorläufigen Leistungspflicht zu verbinden.
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