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06.06.2017 Finanzen — Antrag — hib 357/2017

Neue Regeln für Engagement

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt eine Neufassung des Gemeinnützigkeitsrechts. Das Gemeinnützigkeitsrecht bedürfe der Anpassung und Modernisierung, um eine angemessene Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure sicherzustellen, heißt es in einem Antrag (18/12559) der Fraktion. Die heutigen Regelungen hätten dazu geführt, dass Akteure mit gleichen oder ähnlichen Aktivitäten in dem einen Bundesland als gemeinnützig gelten würden und in dem anderen nicht. Gemeinnützige Organisationen würden zudem bei politischen Äußerungen Gefahr laufen, ihre Gemeinnützigkeitsstatus zu verlieren. Dagegen sei steuerbegünstigten Berufsverbänden die Beeinflussung der politischen Willensbildung ohne Beschränkung erlaubt.

Zur Rechtsunsicherheit trägt nach Ansicht der Fraktion auch der Katalog an gemeinnützigen Zwecken in der Abgabenordnung bei. „Viele zivilgesellschaftliche Themen werden darin nicht berücksichtigt. Einrichtungen, die sich zum Beispiel für Frieden, Menschenrechte und für die Rechte von Homo-, Bi-, Trans- und Intersexuellen einsetzen, müssen sich andere Zwecke aus der Abgabenordnung zu eigen machen, um als gemeinnützig anerkannt zu werden“, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert daher unter anderem, sicherzustellen, „dass politische Äußerungen von Vertretern gemeinnütziger Organisationen im Rahmen des verfolgten gemeinnützigen Zweckes grundsätzlich erlaubt sind“. Außerdem sollen der Zweckkatalog der Abgabenordnung überarbeitet und ein öffentlich einsehbares Gemeinnützigkeitsregister geschaffen werden.

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