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07.06.2017 Inneres — Antwort — hib 360/2017

Türkische Listen zu Gülen-Bewegung

Berlin: (hib/STO) Eine Liste, die der Chef des türkischen Geheimdienstes MIT am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2017 dem Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) übergeben haben soll, ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/12470) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12015). Wie die Bundesregierung darin schreibt, werden in dem Dossier Personen und Institutionen aufgeführt, die nach Ansicht des MIT mit der Gülen-Bewegung in Verbindung stehen. In einer zusammenfassenden Einleitung würden die mutmaßlichen Aktivitäten der Gülen-Bewegung in Deutschland aus Sicht des MIT kurz dargelegt. Das MIT-Dossier enthalte ferner zu darin aufgeführten Institutionen teilweise Links zu deren Homepages, die ausweislich der Inhalte dieser Homepages auf eine Nähe zur Gülen-Bewegung schließen lassen. Mit diesen Institutionen sollten bestimmte in dem Dossier aufgeführte Personen eine Verbindung unterhalten.

Auch in weiteren von türkischer Seite übergebenen Listen werde darin aufgeführten Personen, Organisationen und Institutionen pauschal eine Verbindung zur Gülen-Bewegung vorgeworfen, „ohne dass dies in irgendeiner Weise belegt würde“, heißt es ferner in der Antwort. Die übergebenen Listen seien deshalb auch keine Grundlage für gegen diese Zielgruppe gerichtete Maßnahmen. Im Zusammenhang mit der Übergabe von Listen hätten türkische Stellen in unterschiedlicher Weise ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht, „dass deutsche Behörden gegen Personen, Organisationen und Institutionen wegen ihrer angeblichen Verbindung zur Gülen-Organisation vorgehen“. Ein solches Vorgehen scheide nach Maßgabe des deutschen Rechts aus.

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