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07.06.2017 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Verordnung — hib 361/2017

Neuordnung der Klärschlammverwertung

Berlin: (hib/SCR) Der Bundestag soll erneut einen Beschluss über den Entwurf der Bundesregierung für eine Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (18/12495) fassen. Grund dafür sind Änderungen an dem Entwurf, die der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Mai 2017 beschlossen hatte. Der Bundestag hatte dem ursprünglichen Entwurf am 9. März 2017 zugestimmt. Die Änderungen der Länderkammer dienen überwiegend der Klarstellung und Norm-Aktualisierung. In einer Entschließung fordert der Bundesrat zudem von der Bundesregierung, sich für eine beschleunigte Zulassung von sekundären Phosphaten, die aus Klärschlämmen gewonnen werden, einzusetzen.

Ziel der Verordnung ist eine umfassende Neuregelung des Umganges mit Klärschlamm. Die bodenbezogene Verwertung der Klärschlämme in der Landwirtschaft soll reduziert werden. Stattdessen ist vorgesehen, aus den Klärschlämmen Phosphor für die Nutzung insbesondere in der Landwirtschaft zu gewinnen. Der Entwurf sieht für die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung längere Übergangszeiten vor: Abwasserbehandlungsanlagen zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnerwerten (EW) haben 15 Jahre Zeit, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, Anlagen von mehr als 100.000 EW zwölf Jahre.

Die Rückgewinnung ist nur dann vorgesehen, wenn der Phosphorgehalt über 20 Gramm Phosphor je Kilogramm Klärschlamm-Trockenmasse liegt. Liegt der Wert darunter, ist mit den Schlämmen nach abfallrechtlichen Bestimmungen umzugehen. Ebenfalls obligatorisch ist eine Rückgewinnung, wenn die Schlämme in einer Klärschlammverbrennungsanlage einer thermischen Vorbehandlung unterzogen werden.

Ausgenommen von der Rückgewinnungspflicht und der damit verbundenen Beendigung der bodenbezogenen Klärschlammverwertung sind Anlagen unter 50.000 EW. Sie können weiterhin Schlämme zur Düngung abgeben. Die Novelle sieht zudem Neuregelungen im Bereich der bodenbezogenen Klärschlammverwertung vor. So werden unter anderem der Anwendungsbereich erweitert und Schadstoff-Grenzwerte an andere Vorgaben, zum Beispiel die Düngemittelverordnung, angepasst.

Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass durch die Phosphorrückgewinnung die Schadstoffeinträge durch die herkömmliche bodennahe Verwendung von Klärschlamm verringert werden können. Die Rückgewinnung von Phosphor sei darüber hinaus wichtig, da es sich nach Einschätzung der EU-Kommission um einen „kritischen Rohstoff“ handle.

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