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08.06.2017 Inneres — Unterrichtung — hib 362/2017

Evaluierungsbericht „Digitale Verwaltung“

Berlin: (hib/STO) „Digitale Verwaltung 2020 - Evaluierungsbericht 2016“ lautet der Titel einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/12512). Danach hat die Bundesregierung „im Koalitionsvertrag sowie mit dem Handlungsfeld ,Innovativer Staat' der Digitalen Agenda 2014 - 2017 die flächendeckende Digitalisierung der Verwaltung verortet“. Mit dem E-Government-Gesetz habe sie rechtliche Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des E-Government im Bund definiert. Das übergreifende, langfristige Zielbild sehe „durchgängige, elektronisch vernetzte und vor allem medienbruchfreie Prozessketten zwischen allen Verfahrensbeteiligten vor“. Das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ beschreibe die Handlungsfelder und Maßnahmen zur Unterstützung des Handlungsfeldes „Innovativer Staat“ der Digitalen Agenda und des E-Government-Gesetzes.

Wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht, ist im Regierungsprogramm der Auftrag definiert, den Umsetzungsstand des E-Government-Gesetzes in den Jahren 2016, 2018 und 2020 bezogen auf die Vorhaben des Regierungsprogramms in der Bundesverwaltung zu ermitteln. Bei einer Umfrage in der Bundesverwaltung seien alle Ressorts sowie zugehörige Geschäftsbereiche befragt worden. Ergänzend sei eine Expertenbefragung bei den für die Umsetzung der Vorhaben federführend verantwortlichen Stellen der Bundesverwaltung erfolgt. Die Datenerhebung erfolgte den Angaben zufolge im Zeitraum vom August 2016 bis November 2016.

Die Ergebnisse der Evaluierung zeigen laut Vorlage, dass die bereits in Kraft getretenen Umsetzungsverpflichtungen in weiten Teilen erreicht wurden, beispielsweise De-Mail, elektronischer Zugang, Barrierefreiheit, elektronische Zahlungsverfahren. Die Evaluierung zeige weiterhin, dass die Bundesbehörden durch ein breites Spektrum zentraler IT-Verfahren unterstützt werden. Weitere Dienste würden derzeit aufgebaut (beispielsweise Zahlungsverkehrsplattform, Formular-Management-System, E-Akte). Zugleich würden „Pilotvorhaben und Projekte (E-Beschaffung, eGesetzgebung, i-Kfz) durchgeführt, die wichtige Erkenntnisse hinsichtlich der Einführung neuer Technologien und deren Anwendung in der Praxis sammeln“.

Darüber hinaus heißt es in der Unterrichtung, dass das Programmmanagement des Bundes „ angesichts der bestehenden Herausforderungen weiterentwickelt werden“ müsse. Dies betreffe neben der „weiterhin vordringlichen Umsetzung des E-Government-Gesetzes vor allem eine stärkere Fokussierung auf wesentliche Vorhaben und geeignete Maßnahmen und Mechanismen, um auf technologische Entwicklungen und neue Anforderungen reagieren zu können“. Nur so könnten bei Bedarf Lösungsvorschläge für die Verwaltung entwickelt werden.

„Harmonisierte, zentrale Dienste und vernetzte Prozessketten erfordern eine stärker koordinierte Steuerung der Digitalisierung des Bundes“, schreiben die Autoren ferner. Um die Kosten niedrig zu halten und die Mehrwerte digitaler Verfahren für alle Beteiligten zu heben, würden an zentraler Stelle IT-Verfahren zur Nutzung durch die Bundesbehörden aufgebaut und bereitgestellt. Daneben müssten Behörden lernen, noch mehr in Prozessketten zu denken und zu arbeiten sowie Wissen und Infrastrukturen mit anderen zu teilen. Der Fortschritt hänge dabei auch von den bereitgestellten Ressourcen ab. Die bereits stattfindenden Abstimmungen der Koordinierung des Regierungsprogramms mit dem Programm Gemeinsame IT des Bundes bildeten hier erst den Anfang. Dieser Weg der koordinierten Steuerung müsse „konsequent fortgesetzt werden“.

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