Kosten für Fluggastdatenspeicherung
Berlin: (hib/STO) In Zusammenhang mit der Einführung der Fluggastdatenspeicherung sind bei Behörden des Bundes für die Vorbereitung der technischen Umsetzung bisher Gesamtkosten in Höhe von 11,1 Millionen Euro entstanden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/12516) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12112) hervor. Danach fallen „unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Personalkostensätze des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“ für die im Projekt zur Umsetzung des Fluggastdatengesetzes eingesetzten Mitarbeiter monatliche Personalkosten von rund 263.000 Euro an.
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