Verordnung zu mineralischen Abfällen
Berlin: (hib/SCR) Der Umgang mit mineralischen Abfällen soll umfassend neu geregelt werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf einer Mantelverordnung (18/12213) vorgelegt. Damit soll eine neue Ersatzbaustoffverordnung erlassen werden. Zudem soll die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung neu gefasst werden. Anpassungen sind zudem in der Deponieverordnung sowie in der Gewerbeabfallverordnung vorgesehen.
Die Ersatzbaustoffverordnung soll dazu dienen, das Versickern von Schadstoffen im Boden oder Grundwasser beim Einbau mineralischer Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken zu begrenzen. Dabei handelt es sich um Recycling-Baustoffe oder Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Mit der Verordnung soll eine bundeseinheitliche, rechtsverbindliche und fachlich aktuelle Grundlage geschaffen werden.
In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung soll der Regelungsbereich zum vorsorgenden Bodenschutz erweitert werden. Ergänzt werden beispielsweise Regelungen zum Auf- und Einbringen von Materialien, etwa mineralische Abfälle, unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht. Die 1999 erlassene Verordnung wird laut Begründung zudem gesamtheitlich rechtsförmlich überarbeitet, stringenter gefasst und an den aktuellen wissenschaftlichen Stand sowie an die Erfahrungen aus dem Vollzug der Verordnung angepasst.
In der Begründung führt die Bundesregierung aus, dass mineralische Abfälle mit 240 Millionen Tonnen den größten Abfallstrom in Deutschland darstellten. Die wichtigsten Entsorgungswege seien zum einen das Recycling mit anschließendem Verbau in technischen Bauwerken und zum anderen die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen.
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